Die Todesstrafe ist die Tötung eines Menschen als gesetzlichvorgesehene Strafe für ein Verbrechen, dessen er für schuldigbefunden wurde. Ihr geht in der Regel ein Todesurteil nach einemGerichtsverfahren voraus, das mit der Hinrichtung des Verurteiltenvollstreckt wird.

Seit Jahrtausenden wird als besonders schwer definierte Kriminalitätmit dem Hinrichten der Täter geahndet. Im 18. Jahrhundert in Europastellten Humanisten das Recht der Machthaber dazu in Frage; einige Staaten schafften die Todesstrafe ab. Ihre allgemeine Abschaffung wurde erstmals 1795 in Frankreich gefordert. Nach den Weltkriegen, verstärkt seit 1970 und 1990, haben immer mehr Staaten sie abgeschafft: darunter Deutschland mit Art. 102 des Grundgesetzes, die Schweiz mit Artikel 10 Absatz 1 der Bundesverfassung undÖsterreich mit Artikel 85 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Heute ist die Todesstrafe im Strafrecht international ethisch, rechtlich und praktisch umstritten; sie gilt vielfach als unvereinbar mit denMenschenrechten. Viele Nichtregierungsorganisationen setzen sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Als Schritt dorthin fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen seit 2007 ein weltweitesMoratorium für Hinrichtungen.

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