Die Instrumentalisierung des Menschen in der Sklaverei bedeutet die Verweigerung der Anerkennung von Menschenwürde, Freiheit und Gleichberechtigung. Das Verbot der Sklaverei gehört deshalb zu den absolut geltenden Menschenrechtsnormen, die auch im Falle des Staatsnotstands nicht relativiert werden dürfen. Trotz der weltweiten Ächtung der Sklaverei befinden sich allerdings zahlreiche Menschen, insbesondere Frauen - auch in Europa und Deutschland - in Verhältnissen extremer Abhängigkeit, die einer faktischen Sklaverei gleichkommen. Dazu zählen Betroffene von Zwangsarbeit, Zwangsverheiratung und Menschenhandel. Es gehört zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten, wirksame Maßnahmen gegen Verhältnisse faktischer Rechtlosigkeit zu treffen und die Betroffenen zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu befähigen. Dabei müssen auf der Grundlage eines menschenrechtsbasierten Ansatzes vor allem die rechtliche und tatsächliche Positionen Betroffener verbessert werden.

mehr dazu auf http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/

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