In der Folter wird die Verletzlichkeit eines Menschen gezielt ausgenutzt in der Absicht, den Willen dieser Person zu brechen, um ihr dadurch Informationen abzupressen, sie zu demütigen oder sie und ihr Umfeld systematisch einzuschüchtern. In internationalen Menschenrechtsabkommen, etwa der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen von 1984, werden Folter und andere Formen grausamer und unmenschlicher Behandlung beziehungsweise Bestrafung vollständig verboten. Dieses Verbot gilt absolut – auch in Notstandsfällen darf davon nicht abgewichen werden. Überlegungen, die auf eine Relativierung des Folterverbots hinauslaufen, sind daher aus menschenrechtlicher Sicht inakzeptabel. Der Kampf gegen Folter beschränkt sich nicht auf deren moralische und rechtliche Ächtung, sondern beinhaltet auch präventive Maßnahmen. Durch eine regelmäßige und unabhängige Überwachung von “Risikofeldern” wie Haftanstalten, psychiatrischen Klinken, Polizeistationen etc. sollen Situationen, die die Entstehung von Folter fördern könnten, frühzeitig erkannt und möglichst überwunden werden.

mehr dazu auf http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/

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