Auch in sicherheitspolitischen Krisenzeiten und -regionen müssen Menschenrechte in der Außen- und Innenpolitik beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die notstandsfesten Menschenrechte wie das Folterverbotsowie für die menschenrechtsrelevanten Vorschriften des humanitären Völkerrechts. Immer wieder wird die Meinung vertreten, dass sicherheitspolitische Erwägungen und menschenrechtliche Normen in einem prinzipiellen Widerspruch zueinander stünden. Die Wahrung der Menschenrechte bildet das Ziel einer aufgeklärten Sicherheitspolitik, die sich auch auf das Vertrauen und das bürgerschaftliche Engagement der Menschen stützt und eine Beteiligung von Frauen als ein wesentliches Element begreift.

mehr dazu auf http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/

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