Kinderrechte
Als Kinderrechte werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bezeichnet. Weltweit festgeschrieben sind sie in der UN-Kinderrechtskonvention, die die Vollversammlung der Vereinten Nationen im November 1989 verabschiedet hat und die heute von den meisten Staaten der Erde ratifiziert worden ist.
Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 1949 wurden einzelne auf Kinder bezogene Rechte verbindlich: unter anderem der Schutz der Familie (Art. 6) und das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2); dabei blieben wiederum die Kinder unerwähnt.
1945 wurde die UNESCO gegründet, die unter anderem für die Sicherung eines Grundrechtes auf Bildung eintritt. 1946 wurde UNICEF, das Kinderhilfswerk der UN zur Unterstützung der vom Zweiten Weltkrieg betroffenen Kinder gegründet. Seit 1953 ist UNICEF ein fester Teil der UN. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN-Generalversammlung von 1948 wird das Recht der Familie auf Unterstützung (Art 25 Abs. 2) sowie das Recht auf Bildung (Art. 26) zugesichert. Mit der Gründung der UN wurde aber gleichzeitig die Erklärung von 1924 aufgehoben. 1959 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Erklärung der Rechte des Kindes ohne rechtliche Bindung einstimmig. Im gleichen Jahr wurde in der Schweiz terre des hommes zur Hilfe für in Not lebender Kinder gegründet – eine deutsche Sektion gründete sich 1967.
Die Kinderladenbewegung brachte in den 1970er Jahren in Deutschland die Diskussion um die antiautoritäre Erziehung und damit auch die Kinderrechte auf die Tagesordnung. 1973 wurde in den bundesdeutschen Schulen die körperliche Züchtigung verboten – wobei nach einem OLG-Urteil in Bayern ein gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht bestand (in der DDR ab 1949 verboten).
Am 20. November 1989 beschloss die UN die internationale Kinderrechtskonvention, die erstmals einen rechtsverbindlichen Charakter hatte und am 20. September 1990 in Kraft trat. Der 20. November ist seitdem der Internationale Tag der Kinderrechte. Die Bundesregierung ratifizierte diese Konvention nur unter Vorbehalt des Fortbestehens bestehender Einschränkungen der Kinderrechte durch das Familien- und Ausländerrecht.
Seit den 1990er Jahren wird in mehreren Initiativen versucht, Kinderrechten auch in Deutschland Verfassungsstatus zu verleihen.[1] Der Artikel 1 des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes, das (SGB VIII) von 1990/1991 sichert Leistungen und Professionalisierung der Hilfen beziehungsweise Unterstützungssysteme zur Sicherstellung der Erziehung. Mehrere Reformen stärken in der Folge die Rechte von nichtehelichen Eltern und Adoptivkindern. Der zum 1. Juli 2000 in Kraft getretene § 1631/2 BGB schreibt das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung fest. Damit gibt es in Deutschland kein Züchtigungsrecht der Eltern mehr. In der Schulpädagogik versucht vor allem ein Offener Unterricht die Selbst- und Mitbestimmung der Kinder ernst zu nehmen.
mehr dazu bei wikipedia


vor 8 Monaten
# “Kinderrechte” (301 KB)
Autor/innen: Oliver Trisch, Claudia Lohrenscheit
vor 8 Monaten
* Unterrichtseinheit zum Thema Kinderrechte, 4.-6. Klasse, erstellt von der lokalen ai-Gruppe in Leipzig (rtf-Dokument, 89 KB)
vor 8 Monaten
* Workshop Kinderrechte (rtf-Dokument, 60 KB)
vor 8 Monaten
Unterrichtsvorschlag zum Thema Kindersoldaten und Erfahrungen einer Berliner ai-Gruppe ( rtf-Dokument, 43 KB) dazu: gemalte Bilder von SchülerInnen: