Menschenrechtsinstrumente
Die Menschenrechtsinstrumente sind notwendig, wenn es um die Durchsetzung und Gewährleistung der Menschenrechte und des internationalen Menschenrechtsschutzes geht.
Dabei unterscheidet man zwischen Menschenrechtsinstrumenten international und auf regionaler Ebene.
Zudem gibt es verschiedene Arten von Menschenrechtsinstrumenten.
Die Bekanntesten sind internationale Verträge und Abkommen, einschließlich ihrer Zusatzprotokolle. Besonders wichtig ist dabei die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, welche kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern „nur“ eine Deklaration ist. Daneben sind der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie der Internationale Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte relevant für den internationalen Menschenrechtsschutz.
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte beinhaltet zudem Zusatzprotokolle, wodurch unter anderem die Möglichkeit der Individualbeschwerde vor dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen ermöglicht wird. Dieser Pakt schafft eine Gewährleistung der Rechte und eine Durchsetzungsmöglichkeit.
Neben dem sogenannten „Zivilpakt“ steht der Internationale Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte („Sozialpakt“). Jedoch ist eine Individualbeschwerde bei Verletzung der Rechte aus dem Sozialpakt derzeit noch nicht möglich. Beiden Abkommen zusammengefasst werden als „International Bill of Human Rights“ bezeichnet.
Der nachfolgende Link listet die UN-Menschenrechtskonventionen auf und bietet weitere wertvolle Informationen für die Geltung von Menschenrechtsübereinkommen in der BRD.
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Themen/Menschenrechte/Dokumente.html
Neben den internationalen Menschenrechtsinstrumenten gibt es auf regionaler Ebene die Durchsetzungsmechanismen. Im europäischen Raum ist vor allem die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) relevant, die durch den Europarat geschaffen wurde. Über die EMRK wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Desweiteren existieren die Europäische Sozialcharta, das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten.
Im amerikanischen Rechtsraum gibt es die Amerikanische Menschenrechtskonvention. Jedoch sind die USA nicht Mitglied dieser Konvention. Instrumente sind die American Declaration on the Rights and Duties of Man sowie das Interamerikanische Übereinkommen über gewaltsames Verschwindenlassen, das Interamerikanische Übereinkommen gegen Folter und das Übereinkommen zur Verhinderung der Gewalt gegen Frauen. Zur Durchsetzung der Gewährleistung in den Abkommen wurden zum einen der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof und zum anderen die Interamerikanische Menschenrechtskommission geschaffen.
Das afrikanische Menschenrechtssystem ist recht jung, nicht zuletzt aufgrund der erst Mitte des 20. Jahrhunderts erlangten Unabhängigkeit der meisten afrikanischen Staaten. Die afrikanische Charta der Rechte der Menschen und Völker ist dort das bedeutendste Instrument zur Gewährleistung der Menschenrechte. Die Durchsetzung der Menschenrechte erfolgt maßgeblich durch den Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie die Afrikanische Menschenrechtskommission.
Im asiatischen Raum gibt es keine vergleichbare Menschenrechtskonvention.
Neben den Verträgen und Deklarationen fungieren die UN-Unterorganisationen als Protektor (Beschützer) für die Menschenrechte. Zudem sind die Nichtregierungsorganisationen als unabhängige Beobachter äußerst wichtig, um auf Menschenrechtsverletzungen in einzelnen Staaten hinzuweisen und zu reagieren. Aber vor allem die Staaten müssen dafür Sorge tragen, dass Menschenrechtsschutz durchgeführt werden kann. Jedes Individuum ist verantwortlich zur Durchsetzung und Einhaltung der Menschenrechte.

