Entwicklungszusammenarbeit
In der Entwicklungszusammenarbeit müssen Menschenrechte gezielt und explizit gefördert werden. Dieses gilt gleichermaßen für bürgerliche und politische sowie für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Menschenrechte stellen eine international vereinbarte normative Grundlage dar, die Entwicklungszielen einen verbindlichen Rahmen geben. Geber- wie Nehmerstaaten sind durch sie gleichermaßen zur Rechenschaftslegung verpflichtet. Gleichzeitig differenziert der menschenrechtliche Blick auf Armut – mit seinem Fokus auf Nicht-Diskriminierung und die Staatenpflichten zur Umsetzung der Menschenrechte – das Instrumentarium der Entwicklungszusammenarbeit. Menschenrechte stärken partizipative Prozesse und ergänzen sie um die Rechtsdimension. Es wird deutlich, dass die Zielgruppen von entwicklungspolitischen Programmen nicht nur Träger und Trägerinnen von Bedürfnissen sind, sondern Rechte auf Freiheit, Gleichheit und Teilhabe besitzen.
mehr dazu unter: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/

